Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (SGB V)
Zur Behandlungspflege gehören sämtliche Leistungen, die vom behandelnden Arzt befürwortet und angeordnet werden. Unsere kompetente und zuverlässige Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten, ist die Grundlage für eine gute und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkasse, die die gesamten Kosten in der Regel übernimmt.
- Injektion s.c. / i.m.
- Wundverbände
- Tracheal-Kanülenwechsel u. Pflege
- Blutzuckerkontrollen
- Medikamentengabe u. -überwachung
- Kompressionsstrümpfe anziehen / ausziehen
- Katheterpflege und -wechsel
- Sondennahrung enteral /parenteral
- Finalpflege und Sterbebegleitung, wenn erforderlich auch 24 Std.-Dienste u.a. lt. Ärztlicher Verordnung